Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Die ASFINAG-Gruppe übt ihre gesetzlichen Aufgaben auf Basis zahlreicher rechtlicher Rahmenbedingungen aus. Zur Einhaltung dieser Rahmenbedingungen verfügt das Unternehmen im Sinn einer verantwortungsvollen Unternehmensführung über ein umfassendes und konzernweites Compliance-Management.Compliance Management in der ASFINAG
Die Basis des Compliance-Managements der ASFINAG-Gruppe bildet die konzernweit verbindliche Richtlinie „Compliance". Das Compliance-Management umfasst unter anderem die Bereiche:
- Anti-Korruption
- Arbeitsrecht
- Betriebliches Umweltmanagement
- Corporate Governance
- Datenschutz und Datensicherheit
- Emittenten & Compliance
- Medientransparenz
- Steuerrecht
- Vergabe- und Wettbewerbsrecht
Zentrale Rollen im Rahmen des Compliance-Managements üben die Compliance Officers der ASFINAG-Gesellschaften und der Chief Compliance Officer der ASFINAG-Gruppe aus. Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten unabhängig und weisungsfrei. Gemeinsam koordinieren sie als unternehmensweite Compliance-Gruppe die Maßnahmen zur Vorbeugung, Sicherstellung und Kontrolle der Compliance.
Lobbying Vorgaben und Gesetz
Die Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten durch die ASFINAG erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz) sowie den unternehmensinternen Vorgaben.
Im Sinn einer transparenten und professionellen Vorgehensweise haben wir einen eigenen „Verhaltenskodex für verantwortungsvolles Lobbying" erstellt. Dieser beschreibt die Grundsätze und Prinzipien für die Tätigkeit von Unternehmenslobbyisten der ASFINAG-Gruppe. Darüber hinaus kommt die ASFINAG dadurch ihrer Verpflichtung gemäß § 7 Lobby-Gesetz nach.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex der ASFINAG verdeutlicht unsere Haltung zum Thema Compliance. Er bietet eine kompakte Übersicht über unsere Grundregeln im Sinn der Compliance-Richtlinie.
Wenn Sie allgemeine Fragen zu Compliance-Themen haben, können Sie gerne per E-Mail über compliance@asfinag.at Kontakt mit uns aufnehmen. Selbstverständlich werden wir Ihre Fragen vertraulich behandeln.
Für den Fall, dass Sie uns Hinweise auf wirtschaftskriminelle Handlungen geben möchten, bitten wir Sie, unser elektronisches Hinweisgebersystem zu benützen. Dieses System ermöglicht einen anonymen, geschützten und direkten Dialog.
In Hinblick auf datenschutzrechtliche Fragen und Hinweise können Sie gerne per E-Mail an datenschutz@asfinag.at mit uns in Kontakt treten.
Download
- Verhaltenskodex der ASFINAG 04.07.2024 (.pdf, 848,6 KB)
Anti-Korruption
Das Anti-Korruptionssystem der ASFINAG-GruppeDie Unternehmen der ASFINAG-Gruppe bekennen sich zu einer integren und rechtskonformen Unternehmensführung. Wir lehnen daher jede Art von wirtschaftskriminellen Handlungen klar und deutlich ab. Das Anti-Korruptionssystem der ASFINAG-Gruppe ist Teil des Compliance-Systems. Es verfügt über transparente Strukturen und klare Zuständigkeiten. Die zentrale Koordination, Prävention und Weiterentwicklung des Systems obliegt den beiden Anti-Korruptionsbeauftragten der ASFINAG-Gruppe. Diese werden bei ihrer Tätigkeit auch durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Gesellschaften unterstützt.
Hinweise nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz
Ein zentraler Baustein im Compliance Management der ASFINAG ist die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) anonym, vertrauensvoll und direkt bei der ASFINAG erstatten zu können.
Solche – im beruflichen Zusammenhang mit der ASFINAG erlangte – Hinweise können über unser elektronisches Hinweisgebersystem, über einen speziellen telefonischen Hinweisgeberkanal im Service Center der ASFINAG oder über die unten angeführte Vertrauensperson für Externe eingebracht werden. Davon sind zB Hinweise in den Bereichen Datenschutz, Korruption, Umweltschutz, Vergabe oder Verkehrssicherheit umfasst.
Jeden bei uns einlangenden Hinweis prüfen wir im Rahmen einer internen Stelle sorgfältig auf seinen sachlichen Gehalt. Bei Bedarf leiten wir weitere Schritte und interne Untersuchungen ein.
Das HSchG schützt Hinweisgeber:innen (und ihnen nahestehende Personen). Dies gilt insbesondere für die Identität sowie für alle anderen Informationen, aus denen die Identität direkt oder indirekt abgeleitet werden könnte.
Wenn wir Ihre Kontaktdaten erhalten, bekommen Sie von uns binnen 7 Tagen eine Bestätigung über das Einlangen und informieren wir Sie innerhalb von drei Monaten nach Einlangen des Hinweises über allfällige Folgemaßnahmen.
Abschließend dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Hinweise auf Rechtsverletzungen natürlich auch bei den zuständigen Behörden und externen Stellen im Sinn des HSchG, wie etwa dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, abgeben können.
Nach dem HSchG sollten Hinweisgeber:innen jedoch immer zuerst prüfen, ob sie einen Hinweis zunächst bei einer internen Stelle des Unternehmens erstatten können. Einer externen Stelle sollten Hinweise vor allem dann gegeben werden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.
Das elektronische Hinweisgebersystem der ASFINAG-Gruppe
Wir stellen ein elektronisches Hinweisgebersystem zur Verfügung, das einen geschützten, vertraulichen und direkten Dialog zwischen Hinweisgeber:innen und der ASFINAG ermöglicht. Das elektronische Hinweisgebersystem funktioniert wie ein elektronischer Briefkasten und steht rund um die Uhr über das Internet zur Verfügung. Hinweisgeber:innen entscheiden selbst, ob sie ihren Namen preisgeben oder anonym bleiben möchten.
Bitte beachten Sie, dass das elektronische Hinweisgebersystem ausschließlich für Hinweise nach dem HSchG eingerichtet wurde. Für Meldungen zu anderen Themen oder für Notrufe stehen die anderen Kommunikationskanäle der ASFINAG-Gruppe zur Verfügung.
Neben dem elektronischen Hinweisgebersystem nehmen wir Hinweise auf Rechtsverletzungen nach dem HSchG auch telefonisch über eine Mailbox entgegen.
Bitte wählen Sie dafür folgende Telefonnummer:
Die Vertrauensperson der ASFINAG-Gruppe
Die Vertrauensperson für Externe stehen allen Vertragspartnern, Bietern, Lieferanten, Kunden oder Dritten zur Verfügung, um etwaige Hinweise auf wirtschaftskriminelle Verdachtsfälle persönlich, telefonisch oder per Email entgegen zu nehmen. Vertraulichkeit steht dabei ebenfalls an oberster Stelle.
Vertrauensperson für externe Hinweisgeber