GO-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) – dazu zählen alle Lkw, Busse und schwere Wohnmobile – gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen eine fahrleistungsabhängige Maut: die GO-Maut.

Für Ihr Kfz über 3,5 t (tzGm) müssen Sie sich vor Nutzung einer Autobahn oder Schnellstraße eine GO-Box besorgen. Die GO-Box erhalten Sie diese an unseren zahlreichen GO-Vertriebsstellen.

Mit einer GO-Box oder einem zugelassenen Fahrzeuggerät anderer Anbieter (emotach, Toll Collect...) können Sie die vorgeschriebene Maut entrichten.

Der Tarif hängt ab von der gefahrenen Strecke, der Anzahl der Achsen, der Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie dem Emissionsausstoß Ihres Fahrzeugs. Die Bezahlung erfolgt entweder im Vorhinein (Pre-Pay) oder im Nachhinein (Post-Pay) und wird zum Beispiel direkt mit der ASFINAG via GO Direkt verrechnet.

Das ist neu bei der GO-Maut

Ab dem kommenden Jahr gibt es bei der GO-Maut in Österreich wesentliche Änderungen. Wir setzen damit Vorgaben aus der EU-Wegekostenrichtlinie um.

Für Lkw und Busse, aber insbesondere auch für schwere Wohnmobile besonders wichtig: Mit der Einführung der CO2-Bemautung wird ab 1. Jänner 2024 ein zusätzliches Tarifkriterium eingeführt. Und: Schon ab 1. Dezember 2023 wird vom bisher üblichen höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) umgestellt.

 

hzG wird zu tzGM

Ab 1. Dezember 2023 wird vom bisher üblichen höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) umgestellt. Bezog sich die für die Mautpflicht maßgebliche Gewichtsgrenze bisher stets auf das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG), entscheidet künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) darüber, ob ein Fahrzeug der Vignettenpflicht bzw. Streckenmaut (bis 3,5 Tonnen tzGm) oder der GO-Maut-Pflicht (mehr als 3,5 Tonnen tzGm) unterliegt. Somit ist diese Information speziell auch für Wohnmobile wichtig, wenn es darum geht, ob eine Vignette oder eine GO-Box zur Entrichtung der Maut notwendig ist. 

Der ASFINAG-Tipp "Übergangsfrist"

Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen zum Zeitpunkt der Benützung der mautpflichtigen Strecke ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t aufweist, bereits vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG).

Somit ist sichergestellt, dass diese Fahrzeuge innerhalb dieser Übergangsfrist weiterhin mit Vignette und Streckenmaut das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz befahren können.

GO-Maut-Tarife 2024

Maut für Kfz über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm)
inkl. der Zuschläge für Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie für CO₂-Emissionen (externe Kosten) 
   Kfz der Kategorie 2 Kfz der Kategorie 3Kfz der Kategorie 4+ 
  Kategorie 2
2 Achsen
Kategorie 3
3 Achsen
Kategorie 4+
4 u. mehr Achsen
 
CO₂-Emissionsklasse 5emissionsfrei0,05380,07410,1097 
CO₂-Emissionsklasse 4EURO VI0,21400,29870,4445 
CO₂-Emissionsklasse 3EURO VI0,22590,31510,4693 
CO₂-Emissionsklasse 2EURO VI0,22650,31600,4705 
CO₂-Emissionsklasse 1EURO VI0,22780,31770,4730 
CO₂-Emissionsklasse 1EEV und EURO V0,24080,33770,4990 
CO₂-Emissionsklasse 1EURO IV0,25680,35570,5250 
CO₂-Emissionsklasse 1EURO 0 bis III0,27080,37670,5540 
Tarife in EUR pro Kilometer, exkl. 20 % USt., gültig ab 1. Jänner 2024

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Tarife 2023
Fahrleistungsabhängige Maut inkl. der Zuschläge für
Luftverschmutzung und Lärmbelastung
für Kfz über 3,5t hzG
 Kfz der Kategorie 2 Kfz der Kategorie 3Kfz der Kategorie 4+ 
EURO-Emissionsklasse/
Antriebsart
Kategorie 2
2 Achsen
Kategorie 3
3 Achsen
Kategorie 4+
4 u. mehr Achsen
 
 TagNacht**TagNacht**TagNacht** 
Antriebsart E/H2*0,051500,051900,072730,073650,108710,10987 
EURO-Emissionsklasse EURO VI0,211200,211600,296310,297230,440330,44149 
EURO-Emissionsklasse EURO V und EEV0,218000,218400,305830,306750,451210,45237 
EURO-Emissionsklasse EURO IV0,224900,225300,315490,316410,462250,46341 
EURO-Emissionsklasse EURO 0 bis III0,245500,245900,344330,345250,495210,49637 
Tarife in EUR pro Kilometer, exkl. 20 % USt., gültig ab 1. Jänner 2023
* Die Antriebsart E/H2 umfasst reinen Elektroantrieb und Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.
** Der Nachttarif gilt im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr.

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Nachweispflichtige Tarifmerkmale

Die Höhe der Maut für Fahrzeuge über 3,5 t tzGm wird vom Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeugs beeinflusst. Je „sauberer" Sie unterwegs sind, desto günstiger ist der Mauttarif. Emissionsklasse und Antriebsart Ihres Fahrzeugs müssen Sie uns durch geeignete Dokumente nachweisen!

Streckenmaut

Auf den Streckenmautabschnitten gelten wie bisher erhöhte Tarife:

  • A 9 Pyhrn Autobahn: Gleinalm- bzw. Bosrucktunnel
  • A 10 Tauern Autobahn: Tauerntunnel
  • A 11 Karawanken Autobahn: Karawankentunnel
  • A 13 Brenner Autobahn: Brennerpass
  • S 16 Arlberg Schnellstraße: Arlberg Straßentunnel

Für die A 12 kommt auf der Unterinntalstrecke (Staatsgrenze bei Kufstein bis Knoten Innsbruck/Amras) ebenfalls ein erhöhter Tarif zur Anwendung (+25 % auf den Grundkilometertarif).

GO-Box: Die vollelektronische Mautabbuchung
Go Maut 43 2
Für das österreichische GO-Mautsystem benötigen Sie eine GO-Box (oder ein zugelassenes Fahrzeuggerät anderer Anbieter). Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät zur Mautentrichtung, das mittels Mikrowellentechnik mit den Mautportalen kommuniziert. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Fahrt über die Mautpflicht in Österreich und über Handhabung und Funktion der GO-Box.
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