Verantwortungsvoller Lärmschutz
Lärm beeinflusst nicht nur die Lebensqualität des Menschen, sondern kann auch Auswirkungen auf unsere Konzentrationsfähigkeit haben. Deshalb ist Lärmschutz für die ASFINAG ein zentrales Thema.Wir sind als rein kundenfinanziertes Unternehmen verpflichtet, mit den Einnahmen sorgfältig umzugehen. Projekte werden daher streng nach den geltenden Standards und Richtlinien abgewickelt. Was über den gesetzlich festgelegten Schutz hinausgeht, muss von Dritten, wie beispielsweise Gemeinden, finanziert werden.
Mehr Lebensqualität für Anrainerinnen und Anrainer
Insgesamt gibt es entlang der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen knapp 5 Quadratkilometer Lärmschutzwände. Dies entspricht einer Länge von 1.400 Kilometern. Für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, die dadurch mehr Schutz erfahren, bedeutet dies auch ein Mehr an Lebensqualität. Im europäischen Vergleich liegt Österreich sowohl bei den Grenzwerten als auch bei den Schutzmaßnahmen an der Spitze.
Ein wesentlicher Punkt in Sachen Lärm ist die Quelle - und die ist im Fall Autobahn nur zu einem Drittel für die Geräuschentwicklung verantwortlich. Ein Drittel ist dem Fahrzeug selbst zuzuschreiben, ein weiteres Drittel ist auf das Fahrverhalten zurückzuführen. Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben also wesentlichen Einfluss auf die Lärmbelastung der Umgebung. Angepasste moderate Geschwindigkeit, sanftes Beschleunigen und auch rechtzeitiges Schalten in einen höheren Gang hilft, Lärm zu vermeiden.
Wer ist schutzwürdig?
Eine wichtige Basis dafür sind Lärmgrenzwerte. Diese betragen 60 Dezibel am Tag und 50 Dezibel in der Nacht. Besteht der Verdacht, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden, ist zunächst eine sogenannte "Generelle Lärmschutzuntersuchung (GLU)" durchzuführen. Im Zuge dieser ermitteln wir im betroffenen Straßenabschnitt die Anzahl der schutzwürdigen Personen mit Grenzwertüberschreitungen im Ist- und Prognosezeitraum. Anschließend werden mögliche wirtschaftlich vertretbare Lärmschutzmaßnahmen definiert. So diese nicht wirtschaftlich sind, ist eine Mitfinanzierung Dritter erforderlich.
Nach Abschluss der GLU erfolgt die Detaillärmschutzuntersuchung (DLU). Diese umfasst die Erstellung von Immissionsplänen, Lärmkarten, Wirtschaftlichkeitsberechnung und die objektbezogene Darstellung der Lärmbelastung. Auf Basis der Ergebnisse der DLU erfolgt schließlich die Planung von Lärmschutzmaßnahmen. In diese Planung werden auch Feuerwehr, Rettung und Polizei eingebunden.
Download Antragsformulare
- Antrag Wohngebäudenaher Lärmschutz 13.12.2022 (.pdf, 190,5 KB)
- Antrag Lärmschutzfenster Schalldämmlüfter 20.03.2023 (.pdf, 200,1 KB)